Schulanmeldung zum Schuljahr 2025/26:

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Unser Infoabend „Einschulung 2025/26“ findet am 22.01.2025 um 19.00 Uhr in der Aula unserer Schule statt.

Schulpflicht

Alle Kinder, die zwischen dem 01.10.2018 und dem 30.09.2019 geboren sind, werden im Schuljahr 2025/26 schulpflichtig.

Kinder, die im Schuljahr 2024/25 zurückgestellt wurden oder die Regelung zum Einschulungskorridor wahrgenommen haben, werden ebenfalls zum Schuljahr 2025/26 schulpflichtig.

Kinder, die zwischen dem 01.07.2019 und dem 30.09.2020 geboren sind, werden schulpflichtig, für diese Kinder gilt jedoch die „Korridorregelung“. Die Eltern können der Schule nach einem Beratungsgespräch schriftlich bis 10. April mitteilen, dass sie eine Verschiebung der Schulpflicht auf das nächste Schuljahr wünschen. Einen Vordruck für diese Erklärung finden Sie im Downloadbereich. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir vereinbaren einen Termin mit Ihnen und beraten Sie gerne (telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch).

Mitteilung „Verschiebung der Schulaufnahme“, für Eltern, deren Kind im Einschulungskorridor (01.07. bis 30.09.) geboren ist.

vorzeitige Aufnahme

Eine vorzeitige Aufnahme ist möglich für Kinder, die zwischen dem 01.10.2019 und dem 31.12.2019 geboren sind. Die Eltern stellen bei der Schulleitung einen formlosen Antrag auf den vorzeitigen Beginn der Schulpflicht. Voraussetzung ist, dass das Kind voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht  teilnehmen kann. Ergänzende Unterlagen (Arzt, Kindertagesstätte) sind hilfreich für das Verfahren. Die Schulleitung verschafft sich einen Überblick über die Voraussetzungen des Kindes (Schulspiel) und entscheidet dann über die vorzeitige Aufnahme. Die Eltern erhalten dann einen rechtskräftigen Bescheid.

Kinder, die nach dem 31.12.2019 geboren sind, können auf Antrag der Eltern ebenfalls schulpflichtig werden. Zusätzlich zum Antrag muss noch ein schulpsychologisches Gutachten zur Schulfähigkeit eingereicht werden.

Hier finden Sie einen Antrag auf vorzeitige Aufnahme

Rückstellung vom Schulbesuch

Ein schulpflichtiges Kind kann für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich erst ein Schuljahr später mit Erfolg  am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann. Die Zurückstellung wird von den Eltern formlos bei der Schulleitung beantragt. Ergänzende Unterlagen (Arzt, Kindertagesstätte) sind hilfreich für das Verfahren. Auch Eltern, deren Kind zurückgestellt werden soll, müssen mit ihrem Kind zur Schulanmeldung erscheinen. Eine Zurückstellung entspricht einer stornierten Schuleinschreibung.
Die Schulleitung verschafft sich nach Eingang des Antrags einen Überblick über die Voraussetzungen des Kindes (Schulspiel) und entscheidet dann über die Zurückstellung. Die Eltern erhalten anschließend einen rechtskräftigen Bescheid.

Hier finden Sie einen Antrag auf Zurückstellung.

Schulspiel (Schuleingangstest)
 

Das Schulspiel ist eine unterrichtsähnliche Einheit, in der wichtige Lernvoraussetzungen in spielerischen Übungen geprüft werden. Während eine Lehrkraft den Unterricht leitet, werden die Kinder bei der Lösung der Aufgaben von weiteren Lehrkräften beobachtet. Nach der Auswertung nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf, um Sie zu beraten. Das Schulspiel findet meist in der Woche nach der Schuleinschreibung statt.

Zu diesem Schulspiel laden wir folgende Kinder ein:

  • Kinder, die vorzeitig eingeschult werden sollen.
  • Kinder, die zurückgestellt werden sollen.
  • Kinder bei denen die Eltern unsicher sind, ob das Kind die schulischen Anforderungen erfolgreich bewältigen kann.
  • Kinder bei denen die Lehrkräfte unsicher sind, ob das Kind die schulischen Anforderungen erfolgreich bewältigen kann.
  • Kinder, bei denen wir uns mit den Kindergärten nicht austauschen dürfen.

Der Termin für das Schulspiel zur Einschulung ist in der Regel 1-2 Wochen nach der Schulanmeldung und wird hier bekannt gegeben, sobald er vorliegt. Alle Teilnehmer werden persönlich eingeladen.

Die eingeladenen Kinder benötigen ein Mäppchen und ein Pausenbrot.

Schulsprengel

Jedem Wohnort ist in Bayern eine Grundschule zugeordnet, die Sprengelschule. Die Sprengelschule ist für alle schulpflichtigen Kinder in diesem Wohngebiet zuständig. Die Kinder haben ein Recht auf Aufnahme in die Sprengelschule. Hier muss das Kind zur Schulanmeldung vorgestellt werden. Ausnahmen sind Schüler, die Privatschulen oder Schulen mit einem besonderen Profil (z.B. Ganztagsschule) besuchen.

Unser Schulsprengel umfasst die Sanderau. Die unten angegebenen Straßen bilden die Außengrenze unseres Schulsprengels. Bei den in der Grenzbeschreibung genannten Straßen gehören die Häuser auf beiden Straßenseiten zum Sprengel. Beim Vermerk „ohne“ gehört keine der beiden Straßenseiten zum Sprengel. Die Einteilung erfolgte durch das Staatliche Schulamt:

Rechtes Mainufer – Sanderglacisstraße – Am Studentenhaus – Friedrich-Ebert-Ring – Schillerstraße (ohne) –Friedenstraße – Riemenschneiderstraße (ohne) – Göbelslehenstraße (ohne) – Fichtestraße (ohne) – Kantstraße – Stadtgrenze gegen Randersacker – rechtes Mainufer

Hier finden Sie die einen Stadtplan dem Sie die Würzburger Schulsprengel entnehmen können:  Schulsprengel in Würzburg

Wenn Sie aus zwingenden Gründen von Ihrer Sprengelschule an eine Gastschule wechseln möchten, ist ein Gastschulantrag notwendig.
Hier finden Sie einen Gastschulantrag (innerhalb der Stadt Würzburg).
Hier finden Sie einen Gastschulantrag (aus dem Landkreis in die Stadt Würzburg).

Schulanmeldung:

Der Termin der Schulanmeldung wird vom Staatlichen Schulamt Würzburg für alle Grundschulen in Würzburg zentral festgelegt und ist für alle Eltern, deren Kinder zum Schuljahr 2025/26 schulpflichtig werden verbindlich (auch wenn Zurückstellung oder Korridorregelung geplant sind).

Die Einschreibung findet immer an der zuständigen Sprengelschule statt.
In der Regel ist dieser Termin Ende März.

Die Schuleinschreibung für das Schuljahr 2025/26 findet am 25. März 2025 statt.

Der Einschreibezeitraum wird nach dem Alphabet gestaffelt und Ihnen mitgeteilt, sobald wir die Namen der Kinder vom Einwohnermeldeamt erhalten haben. 
A-_: 14.30 Uhr bis 15.30 Uhr
_-_: 15.30 Uhr bis 16.30 Uhr
_-Z:  16.30 Uhr bis 17.30 Uhr

Gemeinsam mit Ihnen füllen wir den Anmeldebogen aus. In dieser Zeit darf Ihr Kind gemeinsam mit anderen Kindern und Schülern der vierten Jahrgangsstufe Schulluft schnuppern und an verschiedenen Stationen Angebote wahrnehmen.

Bei der Einschreibung dürfen Sie den Namen von 1-2 befreundeten Kindern nennen, mit denen Ihr Kind die gleiche Klasse besuchen möchte. Sofern es uns möglich ist, berücksichtigen wir Ihre Wünsche bei der Klassenbildung gerne.

Bitte zur Anmeldung mitbringen:

maedchen-schultueteBitte bringen Sie Ihr Kind mit. Dies ist aus rechtlichen Gründen erforderlich. 🙂

  • – Geburtsurkunde oder Stammbuch
  • – Nachweis über die Schuleingangsuntersuchung beim Gesundheitsamt (Vorderseite) und den Masernschutz (Rückseite) oder falls die Schuleingangsuntersuchung noch nicht stattgefunden hat Nachweis der Vorsorgeuntersuchung U9 und Impfpass (Bestätigung des Gesundheitsamtes bitte nachreichen)
  • – Information für die Grundschule (=Bericht des Kindergartens)
  • – Einwilligung zum Fachdialog Kindertagesstätte-Grundschule
  • – evt. Sorgerechtsbeschluss
  • – bei bekenntnislosen Schülern können Sie entscheiden: Religion oder Ethik? Hier finden Sie einen Antrag auf Teilnahme am Religionsunterricht. Für Ethik ist kein Antrag erforderlich.

Hier finden Sie Informationen zur Gestaltung des Übergangs Kita-Grundschule.

Hier finden Sie Informationen zum Ersten Schultag.