Die Stadt Würzburg bietet Familien, die eine gewisse Einkommensgrenze unterschreiten, zusätzliche finanzielle Unterstützung an. Diese Hilfen werden bislang noch zu wenig in Anspruch genommen. Deswegen möchten wir Sie erneut darauf aufmerksam machen.
(Die folgenden Informationen beziehen sich auf die Angaben der Stadt Würzburg.)
Wer hat Anspruch?
Bezieherinnen und Bezieher von:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (sog. Hartz IV-Leistungen)
- Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Wohngeld
- Kinderzuschlag (KiZ) neben dem Kindergeld
Welche Leistungen werden gezahlt bzw. bezuschusst?
- Lernförderung („Nachhilfeunterricht“)
- Mittagsverpflegung in der Schule
- Schülerbeförderung
- Schulbedarf (Hefte, Mappen, Bücher,…)
- eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
- Kosten für Sportverein oder Musikunterricht
- Teilnahme an Freizeiten und Ferienangeboten
Wo ist der Antrag zu stellen?
- Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld:
beim Jobcenter Stadt Würzburg
Bahnhofstraße 7
bei den jeweiligen Leistungsrechnern
- alle anderen:
beim Fachbereich Soziales der Stadt Würzburg,
Frau Yesina
Zimmer 212
Karmelitenstraße 43
97070 Würzburg
Tel. 373664
Weitere Informationen sowie die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie auch auf der Homepage der Stadt Würzburg: Bildungs- und Teilhabepaket
Bitte scheuen Sie sich nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen.
Unsere Mitarbeiterin Frau Kerstin Reißenweber (Jugendsozialarbeit an Schulen), die Lehrkräfte und Mitarbeiter von Hort und Offener Ganztagsschule helfen Ihnen bei der Antragstellung gerne weiter!