Sie finden hier die aktuellen Corona-Regelungen. (letzte Aktualisierung am 21.02.2022)
Ergänzend empfehlen wir folgende Informationsquellen:
Unsere Regelungen an der Max-Dauthendey-Grundschule:
Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes:
Alle Schüler müssen in den Innenräumen einen Mund-Nase-Schutz tragen. Auf dem Pausenhof entfällt die Maskenpflicht.
Für Mitarbeiter und Gäste besteht ebenfalls Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-Maske). L
Zutritt zum Schulgelände für Eltern und weitere externe Personen:
- Bitte melden Sie sich vorher an.
- Bitte bringen Sie einen aktuellen 3G-Nachweis mit.
Lesen Sie dazu die Information des Kultusministeriums:
Information für Erziehungsberechtigte – 3G-Regel für schulfremde Personen
So regeln wir die Testpflicht für Schüler:
Wir testen entsprechende den Vorgaben des Ministeriums: Montags nehmen alle Schüler an einem Selbsttest teil. Zweimal wöchentlich werden die mit dem PCR-Lollitest getestet. Montags und mittwochs werden die Jahrgangsstufen 1 und 2 getestet, dienstags und donnerstags die Jahrgangsstufen 3 und 4. Dieses Verfahren soll zu einer gleichmäßigen Beanspruchung der Infrastruktur beitragen (Labor, Portal). Alternativ zu den schulischen PCR-Tests können die Schüler ein aktuelles negatives Testergebnis einer anerkannten Teststelle vorlegen. Die Tests sind kostenfrei. Die in der Schule verwendeten Testsets sind für den Schulbetrieb zugelassen. Weder die Schule noch die Stadt Würzburg können hier Wünsche äußern (Hersteller, Methode, Verpackung).
So regeln wir den Präsenzunterricht:
1.Unterrichtszeiten, Unterrichtsfächer:
- Unterricht nach Stundenplan (alle Fächer, alle AG’s, alle Fördergruppen;)
- Schwimmen findet in reduzierter Form statt und wird teilweise durch ein Bewegungsangebot (vorzugsweise im Freien) ersetzt;
2. Hygienemaßnahmen:
- Teilnahme am Unterricht nur mit regelmäßigen Tests möglich;
- frontale Sitzordnung im Klassenzimmer; 2 Schüler je Tisch; je nach räumlichen Möglichkeiten Abstand zwischen den Tischen mind. 1,5 m
- feste Sitznachbarn im Klassenverband; auch im Fachunterricht sollen die Kinder neben den gleichen Kindern sitzen wie im Klassenzimmer; im klassenübergreifenden Unterricht blockweise Sitzordnung nach Klassen
- Erkrankt ein Kind an Covid 19, entscheidet das Gesundheitsamt, welche Personen ebenfalls in Quarantäne müssen. Bei der Beurteilung werden folgende Kriterien geprüft: Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m, korrektes Tragen des Mund-Naseschutzes, Lüftung der Räume. Bitte sensibilisieren Sie Ihr Kind, Abstand zu halten (Pause, Treppenhaus, Betreuung…) und den Mund-Nase-Schutz ordnungsgemäß zu tragen.
- Wir lüften so viel wie möglich, am besten durchgängig.
- Prüfen Sie bitte gemeinsam mit Ihrem Kind, ob die Schulmaterialien vollständig sind. Das gegenseitige Ausleihen von Materialien soll vermieden werden.
Darf mein Kind mit leichten Erkältungssymptomen (Schnupfen, gelegentlicher Husten) in die Schule gehen?
Lesen Sie hier: Aktualisiertes Merkblatt für Erziehungsberechtigte – Erkältungssymptome
Rahmenhygieneplan für Schulen: RHP_Stand 15.02.2022